Negatives Testergebnis erforderlich!

Bild: Alexandra Koch / Pixabay, Bearbeitung: RG

Am 29. März 2021 tritt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann in Kraft.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

gerade ist die neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann herausgegeben worden. Diese tritt – aufgrund der steigenden Inzidenz – bereits morgen in Kraft.

Für Sie und mich bedeutet das: Ich darf Sie nur behandeln, wenn sie bei ihrem Besuch ein aktuelles – negatives – Testergebnis vorlegen können.

Folgende Teststellen hat der Kreis Mettmann (Stand 26. März 2021) auf der Sonderlage-Seite des Kreises veröffentlicht: